Hier finden Sie unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen als PDF.
Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen entgegenstehenden Bedingungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Bestimmungen des Käufers nicht im Widerspruch zu den Verkaufs- und Lieferbedingungen stehen, sondern diese nur ergänzen. Abweichungen von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Der Besteller ist 4 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung, es sei denn, die Lieferung wird innerhalb vorgenannter Frist ausgeführt. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden.
Soweit wir Zeichnungen anzufertigen haben, wird auf das Urheberrecht verwiesen. Solche Unterlagen dürfen dritten Personen nicht zugänglich gemacht werden, soweit es die ordnungsgemäße Abwicklung des Geschäfts nicht erfordert.
Die Unvollständigkeit einer Lieferung kann vom Kunden nur binnen 8 Tagen nach Ankunft der Waren beim Kunden beanstandet werden.
Unsere Preise verstehen sich ab Lieferwerk ohne Mehrwertsteuer. Der vereinbarte Preis erhöht sich entsprechend den Listenpreisen der Fa. Grünbeck, Höchstädt, wenn die Lieferung vertragsgemäß mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgt und soweit die Listenpreiserhöhung auf zwischenzeitliche Materialpreiserhöhungen, tarifliche Lohnerhöhungen oder Erhöhungen der Umsatz- oder Gewerbesteuer zurückzuführen sind.
Die vereinbarte Vergütung wird sofort nach erbrachter Leistung und Rechnungsstellung fällig. Dabei gilt als vereinbart: Zahlung gemäß Vereinbarung. Von Lohn-, Verpackungs-und Frachtkosten kann kein Skonto abgezogen werden. Bei Annahme von Wechseln oder anderen nichtbaren Zahlungsmitteln (die nur erfüllungshalber erfolgt) gehen die Spesen zu Lasten des Bestellers. Wird ein Wechsel nicht eingelöst, so ist der Gesamtbetrag der Rechnung sofort zur Zahlung fällig. Bei Verzug des Bestellers ist der jeweils offene Restbetrag mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit Gegenforderungen zulässig, die entweder tituliert oder von uns anerkannt sind.
Vereinbarte Lieferfristen können von uns angemessen überschritten werden, wenn uns unvorhergesehene Hindernisse an der rechtzeitigen Erfüllung hindern und wenn deren Beseitigung für uns nur unter Aufwand unzumutbarer Opfer möglich wäre.
Wird die Lieferung oder Leistung durch unser Verschulden verzögert, so ist der Besteller berechtigt, uns in Verzug zu setzen. Als angemessene Nachfrist werden 4 Wochen angesehen.
Die Gefahr für den Transport der Ware geht nach Verlassen des Werkes auf den Besteller über. Bitte beachten Sie, dass wir SLVS-Verzichtskunde sind.
Wird uns die Montage, Inbetriebnahme oder Wartung von Anlagen übertragen, so gelten zusätzlich die dafür gesondert übergebenen Bedingungen. Bei der Lieferung von Whirlpools und Tauchbecken gelten zusätzlich und – soweit von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichend – vorrangig die Verkaufs- und Lieferbedingungen für Whirlpools und Tauchbecken.
Von einer Haftungsbegrenzung ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Beendet der Kunde das Vertragsverhältnis, ohne dass dies von Wassertechnik Schnell GmbH zu vertreten ist, so kann Wassertechnik Schnell GmbH ohne besonderen Nachweis eine Entschädigung in Höhe von 40 % des Nettoauftragswertes beanspruchen, sofern im Einzelfall Wassertechnik Schnell GmbH nicht einen höheren Schaden nachweisen kann. Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
Warenrücksendungen können nur nach vorheriger Vereinbarung erfolgen. Die Rücknahmegebühr beträgt 20% vom Nettowarenwert, mindestens jedoch 20 Euro. Rücksendungen unter 20 Euro Warenwert können nicht gutgeschrieben werden. Erforderliche Aufarbeitungskosten werden gesondert berechnet. Die Rücklieferung muss frachtfrei zu Wassertechnik Schnell GmbH bzw. zum Lieferwerk erfolgen.
Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenverkauf. Außerhalb der EU gilt das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenverkauf, sofern nicht besondere Exportbedingungen vereinbart sind. Gerichtsstand für Auseinandersetzungen jeglicher Art ist Mainz. Erfüllungsort ist Mainz. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zur Verfügung. Wir sind bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus unserem Vertrag direkt mit unserem Vertragspartner einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus sind wir zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) nicht verpflichtet und können Ihnen die Teilnahme an einem solchen Verfahren auch nicht anbieten. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen und Problemen direkt unter info@wtschnell.de.
Stand: 04/2017